Es gebe einen Konflikt zwischen der Platzierung und der gesundheitlichen und persönlichen Entwicklung der Betroffenen, welchen die Beiständin zu verantworten habe, weil sie zu lange am Setting in der Institution O._____ festgehalten habe bzw. festhalte (Materielles, Beschwerdeziffer 24 f. sowie Beschwerdebeilage 7 und 20 f.). Die Kündigung der Kinderspitex sei erfolgt, da die Betroffene künftig am Montag eine Audiopädagogik erhalten solle und die Spitexbegleitung für sie an einem anderen Wochentag nicht organisierbar sei. Zudem könne die Familie die Pflege der Betroffenen auch ohne Unterstützung der Kinderspitex wahrnehmen, was von dieser auch bestätigt werde.