__ ihre Magensonde falsch platziert hätten, auf die Tatsache, dass die Betroffene während sechs Monaten in der Institution O._____ keine Logopädie erhalten habe, sowie auf den grossen Aufwand, der für sie aufgrund der Platzierung in der Institution O._____ bestehe, zurückzuführen. Es gebe einen Konflikt zwischen der Platzierung und der gesundheitlichen und persönlichen Entwicklung der Betroffenen, welchen die Beiständin zu verantworten habe, weil sie zu lange am Setting in der Institution O._____ festgehalten habe bzw. festhalte (Materielles, Beschwerdeziffer 24 f. sowie Beschwerdebeilage 7 und 20 f.).