Gemäss Schreiben des fallführenden Arztes des Spitals N._____ an die Beschwerdeführerin vom 14. Februar 2023 (Beschwerdebeilage 9) würden ihnen gute bis sehr gute pflegerische Kompetenzen zugesprochen und es werde ihnen attestiert, dass sie sich zum richtigen Zeitpunkt medizinische Hilfe holen könnten und schon mehrfach geholt hätten (Beschwerdeziffer 19 f.). Auch seien sie es gewesen, die sich beharrlich für eine Low-Vision Therapie der Betroffenen eingesetzt hätten (Materielles, Beschwerdeziffer 22 sowie Beschwerdebeilage 11 bis 15).