Zur Begründung bringen sie vor, die Verfahren würden "unnötigerweise" und zu ihren Lasten parallel geführt werden. Dies, obwohl sie die Abklärung desselben Sachverhalts erforderten, nämlich ob sie willens und fähig seien, die Verantwortung für die Betroffene zu übernehmen. Dabei spiele es keine Rolle, dass die beiden Angelegenheiten unterschiedliche Zeithorizonte umfassten. Von Relevanz sei vielmehr die Frage, wie sie die Betroffene zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung unterstützen könnten. Für sie mache es einen zeitlichen und finanziellen Unterschied, ob sie mit zwei Prozessen oder bloss einem am Obergericht belastet würden.