1. Es sei das vorliegende Verfahren zu sistieren, bis die Vorinstanz das Verfahren in Sachen Rückplatzierung C._____ (Dossier KE.2021.00667; Geschäft KEMN.2023.404) abgeschlossen hat." 2.4. Die Vorinstanz verzichtete mit Eingabe vom 9. Oktober 2023 (Postaufgabe: 10. Oktober 2023) auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheides. -4- 2.5. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2023 reichte die Beiständin eine Stellungnahme ein. 2.6. Die Beschwerdeführenden reichten mit Eingabe vom 9. November 2023 eine freigestellte Stellungnahme ein.