2.3. Gegen diesen ihnen am 6. September 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhoben die Eltern (nachfolgend: Beschwerdeführende) mit Eingabe vom 22. September 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragten: " 1. Es sei der Entscheid der Vorinstanz aufzuheben. 2. Es sei die bestehende Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB für F._____, G._____ und C._____ aufzuheben und die Beiständin D._____ ihres Amtes zu entheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge Prozessuales Rechtsbegehren