2. 2.1. Die bestehende Beistandschaft gemäss Art. Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB für C._____, geboren am tt.mm.2021, wird unverändert weitergeführt. 2.2. Die Aufhebung des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern B._____ und A._____ bildet den Gegenstand eines eigenen Verfahrens. 3. Die Beiständin D._____ wird in ihrem Amt bestätigt. 4. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 5. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 6. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen."