2. Prozessual: Es seien wir Kindseltern zu einer persönlichen Anhörung vor der KESB vorzuladen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Nach Einholung einer Stellungnahme der Beiständin (act. 5 ff. in KEMN.2023.106) und Anhörung der Eltern (act. 23 ff. in KEMN.2023.106), erliess das Familiengericht Aarau (nachfolgend: Vorinstanz) am 19. Juni 2023 folgenden Entscheid (KEMN.2023.106): -3- " 1. Das Gesuch der Eltern B._____ und A._____ um Aufhebung der Massnahme für C._____, geboren am tt.mm.2021, wird abgewiesen.