4.6.4. Mit Blick auf die vorherrschende Situation mit der Inhaftierung des Beschwerdeführers sowie angesichts der Tatsache, dass die Betroffenen den Beschwerdeführer lange nicht gesehen haben und zweifellos eine gefestigte Vater-Kind-Beziehung fehlte, ist es besonders wichtig, den Besuchskontakt behutsam aufzugleisen, so dass ein erstes Treffen in den Räumlichkeiten des Gefängnisses für die Betroffenen nicht traumatisierend ist. Die Betroffenen werden von einer Fachperson ins Gefängnis begleitet, weshalb auch der vorgängige Vertrauensaufbau zu dieser Person notwendig und wichtig ist. Zudem müssen die Betroffenen altersgerecht über den - 10 -