4.6. 4.6.1. Der Beschwerdeführer kritisiert die lange Dauer in Bezug auf die Aufgleisung eines Besuchskontakts bis hin zu einem ersten Treffen mit den Betroffenen am 26. Juli 2023 (vgl. Beschwerde S. 25), insbesondere rügt er die angebliche Untätigkeit der Beiständin nach seiner Versetzung in den Normalvollzug am 9. März 2023 (vgl. Beschwerde S. 2 ff.). -9-