3.2. Mit Eingabe vom 14. September 2023 (Postaufgabe: 15. September 2023) erhob der Vater (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde gegen den Entscheid vom 4. Juli 2023. Er brachte im Wesentlichen vor, über seinen Antrag auf Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands vom 18. August 2023 sei noch nicht entschieden worden. Mit dem Inhalt des angefochtenen Entscheids setzte er sich nicht auseinander.