3. 3.1. Mit Eingabe vom 18. August 2023, welche der Vater sowohl an das Familiengericht Kulm als auch an das Obergericht des Kantons Aargau richtete, ersuchte er um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands (soweit ersichtlich für die Erhebung einer Beschwerde gegen den Entscheid vom 4. Juli 2023). -4-