1.3. Mit Schreiben vom 7. September 2022 informierte die Beiständin das Familiengericht Kulm darüber, dass am 1. September 2022 ein Erstgespräch mit der Mutter, der Besuchsbegleitungsorganisation F._____ und der Beiständin zur Planung der Modalitäten der Gefängnisbesuche und zum weiteren Vorgehen stattgefunden habe. Am 6. September 2022 wurde sie vom Zentralgefängnis Z._____ darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Vater aufgrund einer Verlegung in eine andere Abteilung Besuche lediglich hinter einer Trennscheibe empfangen könne. Die Beiständin beantragte daher das Aufgleisen der Besuche bis auf weiteres zu sistieren.