Nach entsprechenden Abklärungen, insbesondere nach Durchführung einer persönlichen Anhörung der Kindseltern am 9. Juni 2022 (vgl. act. 54 ff. in KEMN.2021.500), wurde die Beistandsperson mit Entscheid des Familiengerichts Kulm vom 14. Juni 2022 damit beauftragt, die Besuche beim Kindsvater in der Strafanstalt zu organisieren und unter Beizug entsprechender Fachpersonen in geeigneter Weise aufzugleisen und schrittweise umzusetzen (vgl. act. 58 ff. in KEMN.2021.500).