1.2. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 beantragte der amtliche Strafverteidiger des Vaters, Rechtsanwalt E._____, beim Familiengericht Kulm die Prüfung und Bewilligung eines Besuchssettings zwischen den Betroffenen und dem sich seit 7. Januar 2021 in Untersuchungshaft befindenden Vater (vgl. act. 2 f. in KEMN.2021.500; Beschwerde S. 3). Nach entsprechenden Abklärungen, insbesondere nach Durchführung einer persönlichen Anhörung der Kindseltern am 9. Juni 2022 (vgl. act.