Betreff Prüfung einer Massnahme / Antrag auf Aufhebung des Entzugs der aufschiebenden Wirkung -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. B. (nachfolgend: Kindesmutter) und A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) sind die unverheirateten und getrenntlebenden Eltern des C., geboren am tt.mm.2011. Seit Januar 2022 wird C. im Homeschooling unterrichtet, wobei sich seine Eltern über dessen Fortführung uneinig sind. 2. Am 22. Dezember 2022 erliess das Familiengericht Zofingen folgenden Entscheid im Dispositiv (KEMN.2022.624):