2.5. Mit Eingabe vom 24. Februar 2023 reichte der Vater beim Familiengericht Aarau eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Beiständin ein, mit welcher er insbesondere auch um eine andere Obhutszuteilung ersuchte (act. 1 ff. in KEMF.2023.5 bzw. KEMN.2023.167). Das Familiengericht Aarau eröffnete daraufhin ein Verfahren betreffend "Beaufsichtigung Beistand/Beschwerde" (KEMF.2023.5) sowie ein Verfahren betreffend "Änderung einer Massnahme" (KEMN.2023.167). Mit Entscheiden vom 25. Oktober 2023 trat der Gerichtspräsident des Familiengerichts Aarau auf das sinngemässe Begehren um Änderung einer Massnahme nicht ein (act. 148 f. in KEMN.2023.167) und wies die Beschwerde gegen die Beiständin ab (act.