2.2. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wurde über die Eltern ein Erziehungsfähigkeitsgutachten von Dr. F._____ vom 25. Januar 2021 eingeholt. Mit Urteil des Familiengerichts Aarau vom 18. Juni 2021 (OF.2018.92) wurde die Ehe der Eltern sodann geschieden und der Betroffene unter der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen sowie unter die Obhut der Mutter gestellt. Die dagegen erhobene Berufung des Vaters wies das Obergericht mit Urteil vom 12. Juli 2022 ab (ZOR.2022.7). Mit Urteil 5A_555/2022 vom 4. August 2022 trat das Bundesgericht auf die vom Vater gegen dieses Urteil des Obergerichts betreffend die Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege erhobene Beschwerde nicht ein.