2.4.2. Die in der Beschwerde geltend gemachte Verbesserung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers bestätigte sich anlässlich der obergerichtlichen Anhörung vom 5. Dezember 2023. Der Beschwerdeführer scheint aufgrund der im Februar 2023 begonnenen Therapie bei Psychologe C._____, zu dem er ein starkes Vertrauensverhältnis aufbauen konnte und der mittlerweile eine wichtige Bezugsperson darstellt, an seinen Problemen zu arbeiten und dabei eindeutige Fortschritte zu erzielen.