2.3.4.2. Mit zum Bericht vom 30. Januar 2024 ergänzend geführten Telefonat vom 2. Februar 2024 führte C._____ aus, dass die letzte Sitzung mit dem Beschwerdeführer am 30. Januar 2024 stattgefunden habe. Gemäss den Erzählungen des Beschwerdeführers gehe er immer noch ins Programm "D._____", es laufe gut und er gehe gerne hin. Der Beschwerdeführer sei seiner Ansicht nach auf gutem Weg. Er habe den Eindruck, dass er ihn gut unterstützten könne und es zwischen ihnen harmoniere. Sie hätten eine gute Beziehung zueinander aufgebaut. -9-