Empfohlene Therapien seien vom Beschwerdeführer nicht wahrgenommen worden (angefochtener Entscheid, E. 3.2). Zwar verfüge der Beschwerdeführer mit der Unterstützung seiner Eltern, der IV-Anmel- dung für einen Berufscoach sowie der aktuellen Therapie bei einem Psychologen bereits über gewisse Hilfestellungen. Er sei jedoch seit mehr als eineinhalb Jahren ohne einen Ausbildungsplatz oder eine sonstige berufliche Tätigkeit und verbringe seine Zeit beinahe ausnahmslos zuhause. Gemäss dem Psychologen sei die Situation des Beschwerdeführers sehr komplex und es sei eine schwierige Geschichte aufzuarbeiten, wobei hierfür mit einem längeren bis sehr langen Prozess zu rechnen sei.