a) den Betroffenen bei der Erledigung der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, sein gesamtes Einkommen und sein gesamtes Vermögen sorgfältig zu verwalten (unter anderem Zahlung der monatlichen Rechnungen, Erstellen eines Budgets, allenfalls Schuldensanierung); b) den Betroffenen bei der Erledigung der administrativen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, Sozialversicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen; c) stets um die berufliche Integration des Betroffenen besorgt zu sein und ihn in allen dafür erforderlichen Vorkehrungen zu vertreten.