Es bestehen daher erhebliche Zweifel, ob der Lebenspartner, der Vater oder die bekannte Person mit Treuhandkenntnissen die Verantwortung für ihre administrativen und finanziellen Belange übernehmen könnten, so dass langfristig eine genügende Unterstützung der Beschwerdeführerin gewährleistet und ihre wirtschaftliche Existenz nicht gefährdet wäre. Dazu kommt, dass es für Angehörige und Personen aus dem privaten Umfeld schwierig ist, in knappen finanziellen Verhältnissen sich den Wünschen und Erwartungen der betroffenen Person zu widersetzen.