3.1.4. Im Bericht der Klinik C._____ vom 2. März 2023 wurden bei der Beschwerdeführerin insbesondere psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom (ICD F10.2) und eine gemischte schizoaffektive Störung (ICD F25.2) diagnostiziert (vgl. act. 13 f. in KEMN.2023.90). Unbestritten ist, dass es bei der Beschwerdeführerin zu einem Alkoholrückfall gekommen ist, die Alkoholabstinenz nicht eingehalten wurde und ihre Haarprobe bezüglich Alkohol daher positiv ausgefallen ist (Beschwerde S. 2 f.; -6-