3.1.3. Die Beschwerdeführerin bestreitet im vorliegenden Verfahren das Vorliegen eines Schwächezustands und führt zusammengefasst aus, ihr Zustand habe sich enorm verbessert. Seit drei Jahren nehme sie keine Drogen mehr. Aufgrund der hohen Ausgaben für die Urinkontrollen und Haaranalysen sei sie erneut in finanzielle Nöte geraten und habe Existenzängste gehabt. Dies habe zu einem Alkoholrückfall geführt. Sie habe ab und zu zuhause eine Flasche Wein getrunken, sei jedoch stets nüchtern Auto gefahren. Seit Januar 2023 sei sie abstinent. Seit gut zwei Jahren sei sie nicht mehr in psychiatrischer Behandlung und nehme auch keine Medikamente mehr gegen Psychosen.