Eigenschaften der betroffenen Person (z.B. Verbesserung des Gesundheitszustandes, konstante Therapiewirkungen, Zuwachs an Erfahrung im Umgang mit eigenen Schwächezuständen) oder bei äusseren Umständen (z.B. dauerhafte Änderung des sozialen oder beruflichen Umfeldes, Veränderung der Einkommens- und/oder Vermögenssituation) eingestellt haben (KOKES-Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht, 2012, N. 9.4).