neu: "- eine Tagessonderschule oder eine andere geeignete (nicht stationäre) Schullösung für C._____ zu organisieren und der zuständigen Kindesschutzbehörde die notwendigen Anträge zu stellen. Die Beiständin hat der zuständigen Kindesschutzbehörde über diese Suche nach einer Schullösung sobald als möglich, spätestens aber per 31. Mai 2024 erstmals Bericht zu erstatten." 3. Das Besuchs- und Ferienrecht der Eltern in Dispositiv-Ziffer 1.3 des Entscheids des Familiengerichts Baden vom 17. Juli 2023 wird wie folgt neu geregelt: