Ab Januar 2024 ist gemäss der Kostennote vom 4. März 2024 von einem Honorar von Fr. 1'328.45 (inkl. Auslagen von Fr. 28.90 und der Mehrwertsteuer von 8,1 % in der Höhe von Fr. 99.55) auszugehen. Gesamthaft ergibt sich somit ein Honorar in der Höhe von Fr. 4'670.40 (inkl. Auslagen und MwSt.), welches angesichts des hohen Einarbeitungsaufwands des Kindsvertreters, welcher erst im vorliegenden Verfahren eingesetzt wurde, angemessen erscheint.