___ von Freitagabend, Schulschluss, bis Sonntagabend mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen. Zudem sind die Eltern berechtigt zu erklären, mit den Betroffenen die Schulferien auf eigene Kosten zu verbringen. Mit dieser Änderung der Besuchsrechtsregelung wird dem - 32 - grossen Bedürfnis der Betroffenen nach Geborgenheit im Kreis ihrer Familie Rechnung getragen. 7. 7.1. Die Beschwerdeführerin beantragt in prozessualer Hinsicht die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung mit persönlicher Anhörung der Kindseltern und stützt sich dabei auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK.