Die Beiständinnen haben, nachdem die Betroffenen nun bereits ca. ein halbes Jahr in Q._____ sind und sich auch dort ihr Bedarf an ausserordentlich enger Begleitung im schulischen Umfeld gezeigt hat, nun beförderlich in Umsetzung des erwähnten Auftrags eine geeignete Tagesschule für die Betroffenen oder ein entsprechendes Sondersetting zu organisieren. Ihr Auftrag ist entsprechend zu verdeutlichen und zu präzisieren. Soweit dafür notwendig, ist in diesem Zusammenhang (nicht für die Beurteilung der jetzigen Platzierung in Q._____) von den Beiständinnen im Zusammenwirken mit den Eltern eine schulpsychologische Abklärung einzuholen.