Dies würde den Betroffenen ermöglichen, täglich nach der Schule zu ihrer Familie zurückzukehren. Solange allerdings keine entsprechende Schullösung gefunden ist (Tages-Sonderschule oder, falls die Schulbehörden in der Regelschule eine ausreichend enge Betreuung sicherstellen können, Regelschule mit entsprechendem Sondersetting), ist es unter den Gesichtspunkten der notwendigen Stabilität, Kontinuität und schulischen Entwicklung für das Kindswohl unabdingbar, dass die Betroffenen noch im Schulheim Q._____ verbleiben.