begleitung unterstützt. Schliesslich wohnen auch die Schwestern der Betroffenen mittlerweile wieder bei der Beschwerdeführerin, was von den Betroffenen, welche sich ebenfalls die Rückkehr nach Hause wünschen, verständlicherweise als ungerecht empfunden wird. Die Betroffenen haben sowohl gegenüber dem Kindesvertreter als auch an der Anhörung vor dem Obergericht zum Ausdruck gebracht, dass sie unter der Fremdplatzierung leiden. Unter diesen Umständen dürfte die Sonderbeschulung an einer Tagesschule dem Kindeswohl mittelfristig besser entsprechen. Dies würde den Betroffenen ermöglichen, täglich nach der Schule zu ihrer Familie zurückzukehren.