5.4. Derzeit ist mit dem Besuch des Schulheims Q._____ die Sonderschulung der Betroffenen kombiniert mit ihrer stationären Betreuung, wobei sie die Wochenenden und die Ferien bei den Eltern verbringen. Die Betreuung der Eltern während den Wochenenden und Ferien gab in letzter Zeit zu keinen Beanstandungen Anlass. Die Beziehung der Betroffenen zu den Eltern ist zudem offensichtlich gut. Im Übrigen werden die Eltern gemäss dem (soweit unangefochtenen Entscheid) durch eine sozialpädagogische Familien- - 30 -