Sie brauchen ein gut strukturiertes, stabiles Umfeld, in dem sie intensiv betreut und gezielt gefördert werden, um ihre Entwicklungsdefizite aufzuholen. Wie bereits die Vorinstanz festgehalten hat, ist das erforderliche erhöhte Mass an Aufmerksamkeit und Betreuung durch eine Einzelperson ohne professionellen Hintergrund kaum leistbar (vgl. E. 5.2 des angefochtenen Entscheids). Es ist zu bezweifeln, dass in einer Regelklasse im normalen Unterrichtsbetrieb eine solche bedürfnisorientierte Betreuung und Förderung geboten werden kann. Zur Förderung des Entwicklungspotentials der Betroffenen ist der geschützte Rahmen einer Sonderschule zum jetzigen Zeitpunkt mutmasslich notwendig.