Ein solches – nicht nur in Einzelfällen – sondern regelmässig gezeigtes, wenn auch schon (aber eben nur) leicht verbessertes Verhalten, wäre in einer Regelschule kaum tragbar und könnte nicht (oder höchstens mit massiver Unterstützung) aufgefangen werden. Beide Betroffenen haben an der Kinderanhörung vor Obergericht auch angegeben, häufig in (verbale) Streitigkeiten mit anderen Kindern verwickelt zu sein, wobei die Lehrer und Betreuungspersonen jeweils nur gegen sie Konsequenzen aussprechen würden, gegenüber den anderen Kindern hingegen nicht. Diese Wahrnehmung deutet darauf hin, dass B._____ und C.____