Seit der Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts per 4. Oktober 2021 wurden die vier Kinder im normalen Alltag (abgesehen von den Wochenenden und den Ferien, in denen jedoch kein Schulalltag herrscht) nicht mehr gleichzeitig von der Beschwerdeführerin betreut. Aussagen über ihre vorhandenen Ressourcen in Bezug auf die Bewältigung der Betreuung aller vier Kinder gemeinsam und deren Erziehung sind daher schwierig. Zudem entspricht es einer Erfahrungstatsache, dass behandelnde Ärzte aufgrund - 27 -