5. 5.1. In Bezug auf die elterliche Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit fällt auf, dass Dr. med. U._____ sämtliche Feststellungen der Gutachten vom 30. Juni resp. 16. Juli 2022 in Frage stellt und gegenteilige Ausführungen macht. Doch beruht die ärztliche Beurteilung von Dr. med. U._____ auf keiner vertieften Auseinandersetzung mit den umfangreichen Akten und der mehrjährigen Entwicklung der schulischen Probleme, die zur Fremdplatzierung geführt haben. Die ärztliche Beurteilung von Dr. med. U._____ stützt sich hauptsächlich auf die Aussagen der Beschwerdeführerin und des Vaters und ist daher zurückhaltend zu berücksichtigen.