4.6. B._____ führte anlässlich der am 13. Februar 2024 durchgeführten Kinderanhörung unter anderem sinngemäss aus, er habe ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern sowie seinen Geschwistern. Im Schulheim Q._____ gefalle es ihm nicht so gut. Die Kinder auf der Wohngruppe und in der Schule würden sie beleidigen und nerven. Wenn sie sich mit anderen Kindern stritten, bekämen sowohl durch die Betreuer auf der Wohngruppe als auch von den Lehrern immer nur sie Konsequenzen, die anderen Kinder hingegen nicht. An die Zeit in der öffentlichen Schule könne er sich nicht erinnern. Er äusserte den Wunsch nach Hause zurückzukehren;