Vielleicht hätte das einen positiven Einfluss auf die Schulsituation der Kinder gehabt. Die Beschwerdeführerin könne Gefühle und Bedürfnisse anderer Personen gut erkennen und sich in ihre Mitmenschen hineinversetzen. Sie sei auch in der Lage, die Signale und Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und könne ihre Kinder gut unterstützen. Ebenso sei sie in der Lage, ihre und die Anteile ihrer Kinder an Konflikten zu erkennen und neige nicht zur externalen Schuldzuweisung. Sie analysiere die Situation und erkenne, wenn die Kinder oder sie im Unrecht seien. Die Beschwerdeführerin könne gut mit anderen Menschen kooperieren. Auch an adäquaten Konfliktlösungsstrategien habe sie gearbeitet.