Seit August 2023 sei die Beschwerdeführerin […] im Elternrat. Sie habe eine gut aufgebaute und geregelte Tagesstruktur, es mangle nicht an der Planung. Gegenteilige Behauptungen im Gutachten seien nicht aussagekräftig. Die Beschwerdeführerin habe keine Schwierigkeiten bei der Selbstwahrnehmung. Sie sei in der Lage ihr Denken, Fühlen und Handeln zu analysieren und hinterfragen. Sie frage sich, was sie anders hätte machen können, um die Platzierung zu verhindern. Sie hätte zum Beispiel die vorgeschlagene Familienbegleitung zulassen sollen. Vielleicht hätte das einen positiven Einfluss auf die Schulsituation der Kinder gehabt.