Ein stabiles, strukturiertes und konstantes Betreuungssetting mit möglichst wenigen Wechseln, d.h. mit konstanten Betreuungspersonen und ohne Schulwechsel, sei notwendig. Als Massnahmen würden eine psychotherapeutische Begleitung von B._____ und C._____ sowie eine Sonderbeschulung von C._____, allenfalls auch B._____, empfohlen. Ausserdem sei bei einer Rückplatzierung zur Beschwerdeführerin die Aufrechterhaltung der Beistandschaft, die Installation einer hochfrequenten sozialpädagogischen Familienbegleitung und die Entlastung durch die Betreuung der Kinder im Hort bzw. der Kita empfohlen. - 21 -