Die Problembelastung der Eltern werde als erheblich beurteilt. Zudem bestünden bei beiden Elternteilen psychische Auffälligkeiten und eine in gewissen Bereichen eingeschränkte Erziehungsfähigkeit. Dies zeige sich insbesondere bei den Konfliktlösungsstrategien, der Fähigkeit, die Autonomie der Kinder zu fördern, der Perspektivenübernahme (Erkennen der kindlichen Bedürfnisse) und beim Sicherstellen von Stabilität und Sicherheit. Aus gutachterlicher Sicht könne eine Rückplatzierung nur mit zahlreichen flankierenden Unterstützungsmassnahmen installiert werden, was gleichzeitig aber auch bedinge, dass die Eltern Kooperationsbereitschaft zeigen würden.