Seine Rolle im Familiensystem sei vage. Es sei unklar, ob er für die Kinder eine zuverlässige und verfügbare Bindungsperson darstelle und welche Kompetenzen er in Erziehungsbelangen habe. Es fänden sich keine klinischen Hinweise auf eine Störung gemäss ICD Kapitel F0 bis F9. Er habe selbst beschrieben, dass er seine Kinder noch nicht erzogen habe, er dies aber nachholen wolle. Es sei unklar, welche erzieherischen Leitlinien er anwenden möchte und ob er über genügend Grundkenntnisse über die Entwicklung des Kindes verfüge. Die Anwendung von Gewalt als Konfliktlösungsstrategie erscheine hierbei bedenklich. Zusammenfassend sei daher die Erziehungsfähigkeit als eingeschränkt zu beur-