4.2. Das fachpsychiatrische Gutachten über den Kindsvater vom 30. Juni 2022 (act. 503/2 in Vorakten KESB R._____) hält fest, dass er eine reduzierte Frustrationstoleranz und mangelhafte Bewältigungsstrategien aufweise sowie eine deutliche Bagatellisierung seiner Deliktanamnese und etwaiger Gewaltanwendung im häuslichen Umfeld vornehme. Auch verfüge er über eine reduzierte Fähigkeit, andere Menschen wahrzunehmen, sodass er sich über deren Interessen, Bedürfnisse und Besonderheiten nicht im Klaren sei. Es sei beim Vater mit einer raschen Überforderung bei Erziehungssituationen zu rechnen. Seine Rolle im Familiensystem sei vage.