Bedingt durch die Persönlichkeitsstörung liege eine stark eingeschränkte Fähigkeit zur Bedürfniserkennung und Perspektivenübernahme vor. Die Beschwerdeführerin könne daher den Kindern nicht immer altersentsprechend begegnen und handle teilweise entgegengesetzt den eigentlichen Bedürfnissen der Kinder. So eskaliere der Konflikt mit Fachpersonen in die kindliche Ebene, sodass die Kinder einen Loyalitätskonflikt entwickeln würden. Sie sei nicht in der Lage, eigene Anteile oder Anteile der Kinder an Konflikten zu erkennen.