ergebe sich daraus eine Selbstbezogenheit und erhöhte Kränkbarkeit. Sie wende auch wiederholt unzweckmässige Konfliktlösungsstrategien an. Im Bereich der Impulsivität bestehe eine Unverantwortlichkeit und ein Mangel an Planung. Im Gutachtenszeitpunkt habe keine depressive Störung vorgelegen. Allerdings sei der von der Beschwerdeführerin beschriebene Interessensverlust seit der Platzierung als Anpassungsstörung zu betrachten. Bedingt durch die Persönlichkeitsstörung liege eine stark eingeschränkte Fähigkeit zur Bedürfniserkennung und Perspektivenübernahme vor.