4. 4.1. Das fachpsychiatrische Gutachten über die Beschwerdeführerin vom 30. Juni 2022 (act. 503/1 in Vorakten KESB R._____) diagnostizierte bei dieser eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen und narzisstischen Anteilen. Die Beschwerdeführerin habe Schwierigkeiten bei der Selbstwahrnehmung und -reflektion und sehe sich selbst nur in ihrer Rolle als Mutter. Es bestehe eine Einschränkung der Empathie, bei der die Gefühle und Bedürfnisse anderer Personen nicht erkannt würden. Die Wahrnehmung anderer sei durch das eigene Wunschbild stark verzerrt und entweder stark positiv oder negativ überzeichnet. Besonders bei Konflikten - 19 -