3. 3.1. Der bisherige Verlauf zeigt, dass seit Eintritt ins Schulsystem des ältesten Kindes der Beschwerdeführerin gravierende Probleme mit der Beschulung ihrer Kinder bestehen, die sich anfangs insbesondere aufgrund des Widerstands und der Ablehnung der Eltern den Schulbehörden gegenüber ergaben. Die Eltern brachten wiederholt vor, ihre Kinder würden in der Schule resp. im Kindergarten gemobbt. In ihren Augen waren stets die anderen Kinder schuld. Die Aussagen der Eltern in Bezug auf ihre Kinder widersprachen allerdings zum Teil den Beobachtungen der Lehrpersonen.