sönlichkeiten umgehen können. Die behaupteten Defizite aus dem Gutachten seien wenig fassbar. Es sei jedoch festzuhalten, dass das Inschutznehmen der eigenen Kinder und die Tendenz zu externaler Schuldzuweisung, wenn der Nachwuchs in Konflikte involviert sei, bei Eltern häufig festgestellt werden könne. Deshalb könne noch lange nicht von einer Kindswohlgefährdung gesprochen werden.