Ihre Entwicklung sei ohne professionelle Aufarbeitung der bisher gemachten Erfahrungen und ohne fachkundige Unterstützung stark gefährdet. Die Gutachten attestierten beiden Eltern eine bloss eingeschränkte Erziehungsfähigkeit, unter anderem aufgrund psychischer bzw. sozialer Auffälligkeiten. Die Eltern seien derzeit nicht in der Lage, die enormen Anforderungen an Erziehung, Begleitung und Betreuung, welche B._____ und C._____ an ihre Bezugspersonen stellten, im normalen Alltag – neben der ebenfalls herausfordernden Erziehung und Betreuung von I._____ und J._____ – zu erfüllen.